Hausratversicherung: die richtige Summe und die wichtigen Extras

Die Hausratversicherung ersetzt deine Sachen, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub oder Vandalismus zerstört werden oder verloren gehen. Zum Hausrat zählt alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest: Möbel, Kleidung, Technik, Küchengeräte, Bücher. Ersetzt wird in der Regel der Neuwert, also was es kostet, die Dinge neu zu kaufen.

Aktualisiert am 01.10.2026 Lesezeit ca. 4 Min.

Helles Wohnzimmer mit Sofa, Stehlampe und Bildern an der Wand
Inhalt: 7 Abschnitte
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Versicherungsberatung. Budgetklug vermittelt keine Versicherungen.

Lohnt sie sich für dich?

Die Faustregel der Verbraucherzentrale: Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger die Police. Frag dich, ob du Möbel, Technik und Kleidung nach einem Wohnungsbrand aus eigener Tasche neu kaufen könntest. Wer möbliert wohnt und wenig besitzt, kommt eher ohne aus. In einer eingerichteten Wohnung mit Küche, Sofa, Bett und Laptop kommen dagegen schnell Zehntausende Euro zusammen.

Nicht verwechseln: Schäden, die du anderen zufügst, zahlt die Privathaftpflicht. Schäden am Gebäude selbst laufen über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Versicherungssumme: 650 Euro pro Quadratmeter als Untergrenze

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen. Als Mindestwert nennt die Branche laut Verbraucherzentrale 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine Wohnung mit 60 Quadratmetern sind das 39.000 Euro.

Ist die Summe zu niedrig, bist du unterversichert, und der Versicherer zahlt auch kleine Schäden nur anteilig. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Sind 50.000 Euro versichert, der Hausrat ist aber 100.000 Euro wert, gibt es für einen Schaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro.

Hast du viel Technik, Instrumente, Schmuck oder Kunst, reicht der Pauschalwert oft nicht. Geh dann Raum für Raum durch und schätze, was es kosten würde, alles neu zu kaufen.

Unterversicherungsverzicht

Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht: Versicherst du mindestens den Betrag pro Quadratmeter, den der Versicherer vorgibt, prüft er im Schadenfall nicht, ob dein Hausrat mehr wert ist. Er zahlt dann bis zur Versicherungssumme voll. Meist liegt die Grenze bei 650 Euro pro Quadratmeter, bei manchen Versicherern höher.

Der Verzicht hängt an der Wohnfläche. Ziehst du in eine größere Wohnung, melde die neue Fläche, sonst kann er entfallen. Während des Umzugs sind beide Wohnungen versichert, die alte laut Verbraucherzentrale aber höchstens zwei Monate lang.

Fahrraddiebstahl

Ohne Zusatz zahlt die Hausratversicherung ein gestohlenes Rad meist nur bei Einbruchdiebstahl, etwa aus dem abgeschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage. Wird es draußen geklaut, vor dem Haus, am Bahnhof oder vor dem Supermarkt, gibt es in der Regel nichts.

Für diesen einfachen Diebstahl brauchst du eine Fahrradklausel gegen Mehrbeitrag. Achte dabei auf drei Punkte:

  • Entschädigungsgrenze: Die Klausel ist oft auf einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Frag nach, bis zu welcher Summe ein Rad versichert ist, besonders bei einem E-Bike.
  • Nachtzeitklausel: In älteren Verträgen galt der Schutz draußen nur zwischen 6 und 22 Uhr, außer das Rad war gerade in Gebrauch. Schau nach, ob dein Vertrag so eine Klausel noch hat.
  • Schloss und Belege: Das Rad muss mit einem eigenen Fahrradschloss gesichert sein. Heb Kaufbeleg und Rahmennummer auf und melde einen Diebstahl sofort bei Polizei und Versicherer.

Elementarschäden: nicht automatisch dabei

Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Blitzschlag sind in der Hausratversicherung enthalten. Hochwasser, Starkregen und Rückstau aus der Kanalisation sind es nicht, ebenso wenig Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung und Schneedruck. Dafür brauchst du laut dem Versicherungsverband GDV den Zusatzbaustein Elementarschäden. Er gilt nur für die Versicherung, zu der du ihn abschließt: Hausrat und Wohngebäude brauchen jeweils einen eigenen.

Besonders wichtig ist der Baustein im Erdgeschoss, im Souterrain, mit Kellerraum oder in der Nähe von Flüssen und Bächen. Starkregen kann aber auch weit weg von jedem Gewässer Keller und Wohnungen fluten.

Weitere Punkte im Vergleich

  • Grobe Fahrlässigkeit: Lässt du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen oder das Fenster gekippt, während du weg bist, darf der Versicherer die Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten darauf.
  • Wertsachen: Für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen gilt meist eine Grenze von insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme je Schadenfall. Höhere Beträge an Bargeld und Schmuck müssen oft besonders gesichert sein, etwa in einem Tresor.
  • Überspannung: Schäden an Elektrogeräten durch Überspannung nach einem Blitz sind nicht in jedem Tarif enthalten.
  • Selbstbeteiligung: senkt den Beitrag. Sinnvoll, wenn du kleinere Schäden selbst zahlen kannst.
Beiträge sparst du auch, wenn du jährlich statt monatlich zahlst. Was sonst wichtig ist: Versicherungs-Check · Rechtsschutzversicherung

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Neuwert deines gesamten Hausrats. Als Untergrenze nennt die Branche 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei 60 Quadratmetern also 39.000 Euro. Bei teurer Einrichtung solltest du genauer rechnen.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?

Ohne Zusatz meist nur bei Einbruchdiebstahl, etwa aus dem abgeschlossenen Keller. Für Diebstahl draußen brauchst du eine Fahrradklausel. Sie ist oft auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Zahlt die Hausratversicherung bei Hochwasser oder Starkregen?

Nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Blitzschlag sind dagegen in der Regel enthalten.